1. Juni 2020 16:54 | Aktuelles / News, Allgemein

Schweizermeisterschaften 2020

Bahn-Schweizermeisterschaften 2020
Der IGWR-Vorstand hat entschieden, die Bahn-Schweizermeisterschaften in Rifferswil vom 21. Juni 2020 auf den 30. August 2020 zu verschieben.

Die Bahn-Schweizermeisterschaften für Greyhounds wird wie vorgesehen am Samstag, 27. Juni 2020, in Kleindöttingen durchgeführt.

Gleichzeitig wurde betreffend Teilnahmebedingung folgende ausnahmsweise Abweichung (ohne Präjudiz für kommende Jahre) vom Rennreglement beschlossen:

  • Startberechtigt sind Hunde, deren Eigentümer und Besitzer in der Schweiz wohnhaft sind. Sie müssen im Besitz einer gültigen Rennlizenz sein.
  • Importierte Hunde müssen seit mindestens sechs Monaten im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eingetragen sein und in der Schweiz stehen.
  • Jeder Rennhund, der zur Schweizer Meisterschaft gemeldet wird, muss das letzte Rennen (nicht die beiden letzten Rennen) vor Meldeschluss ohne Disqualifikation absolviert haben. Ein verletzungsbedingter Rückzug nach Absolvierung mindestens eines Laufes wird mit der entsprechenden Tierarztbestätigung akzeptiert und wird als gültiger Start gewertet.

Coursing-Schweizermeisterschaften 2020
Diese ausnahmsweise Abweichung (ohne Präjudiz für kommende Jahre) gilt analog auch für die Startberechtigung an den Coursing-Schweizermeisterschaften 2020, welche ja, wie allgemein bekannt, auf den 4. Oktober 2020 verschoben wurde.

Gleichzeitig wurde betreffend Teilnahmebedingung folgende ausnahmsweise Abweichung (ohne Präjudiz für kommende Jahre) vom Coursingreglement beschlossen:

  • Startberechtigt sind Hunde, deren Eigentümer und Besitzer in der Schweiz wohnhaft sind. Sie müssen im Besitz einer gültigen Coursinglizenz sein.
  • Importierte Hunde müssen seit mindestens sechs Monaten im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eingetragen sein und in der Schweiz stehen.
  • Jeder Coursinghund, der zur Schweizer Meisterschaft gemeldet wird, muss das letzte Coursing (nicht die beiden letzten Coursings) vor Meldeschluss ohne Disqualifikation absolviert haben.
  • Ein verletzungsbedingter Rückzug nach Absolvierung mindestens eines Laufes wird mit der entsprechenden Tierarztbestätigung akzeptiert und wird als gültiger Start gewertet.

Bergdietikon, 31. Mai 2020
Walter Brändle
IGWR-Präsident