Teilnahme an Meisterschaften

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Regeln und Abläufe betreffend der Teilnahme an Meisterschaften.
Sie gelten für Hunde in Schweizer Besitz. Hunde in ausländischem Besitz werden immer via dem zuständigen Landesverband gemeldet und das Verfahren kann dabei vom hier beschriebenen abweichen.

Kurzzusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Der Meldeschluss Schweiz für die Coursing-EM 2018 ist noch nicht bestimmt und wird zirka Ende Januar hier bekanntgegeben.
  • Es können immer 6 Hunde pro Rasse/Geschlecht/Land starten. Nat. GK. wird separat behandelt. Weitere Hunde werden als Reserve gemeldet.
  • Ein Hund muss mind. 6 Monate im SHSB eingetragen sein und eine gültige Lizenz besitzen.
  • Jeder Hund muss mindestens 2 Coursings (egal wo und wann) sauber gelaufen sein. Rückzug aufgrund Verletzung zählt als sauber gelaufen.
  • Er darf keine Disqualifikation in den letzten 2 Coursings vor der Meisterschaft haben.
  • Die Selektionspunkte werden gem. AC 9, Seite 19 vergeben und zwar für die drei besten, gelaufenen Coursings in der Schweiz oder Eurocup 2016 zwischen dem 24.04.2016 und dem noch nicht bekannten Meldeschluss 2017.
  • Ein Hund kann ohne Selektionspunkte starten, sofern er alle anderen Bedingungen erfüllt und entweder weniger als 7 Hunde gemeldet werden oder er als Reservehund aufgeboten wird.

Und hier die ausführliche Information mit Verweisen auf die Reglemente und Liste der Selektions-Coursings, etc.:

Es gibt zwei Arten von Meisterschaften in der Schweiz: einerseits die Schweizer Meisterschaft (Bahn resp. Coursing) und die FCI Titelrennen (Bahn-Europameisterschaft, Bahn-Weltmeisterschaft und Coursing-Europameisterschaft).

  1. Die Coursing-Europameisterschaft wird von einem Veranstalter, der an der CdL-Versammlung gewählt wurde, durchgeführt. Sie findet im Patronat der FCI jedes Jahr in einem anderen Land statt.
  2. Die genauen Vorgaben zur Durchführung der Coursing-Europameisterschaft und die Teilnahmebedingungen sind im „FCI-Reglement für Internationale Windhund-Rennen und –Coursings“ festgelegt und zwar im Kapitel 4 „Durchführungsbestimmungen für Meisterschaftsrennen und – Coursings“ ab Seite 28. Das Reglement kann hier herunterladen werden: FCI-Reglement (von der IGWR Seite) oder hier direkt von der FCI-Seite.
  3. Die Teilnehmer melden sich nicht direkt beim Veranstalter sondern ausschliesslich via ihren Landesverband an. Für die Schweiz ist dies die IGWR, für Deutschland der DWZRV, etc. Der Landesverband bestimmt auch den Meldeschluss sowie die Selektionskriterien für die Hunde seines Landes. Der Meldeschluss der Schweiz wird sobald bekannt hier bekanntgegeben. Der Meldeschluss auf der Webseite des Veranstalters bezieht sich auf den Termin, an welchem die Länder die Liste ihrer Hunde angeben. Da vorher die Selektion erfolgen muss, ist der Meldeschluss für die Teilnehmer immer etwa 3-5 Wochen früher, je nach Landesverband.
  4. Jedes Land kann pro Rasse und Geschlecht 6 Hunde melden. Whippet und Windspiele nationale Grössenklasse werden separat geführt. Wollen mehr als 6 Hunde pro Rasse und Geschlecht starten, werden die besten 6 durch ein vorgegebenes Selektionsschema bestimmt. Diese Hunde erhalten einen Startplatz. Alle anderen Hunde werden als Reserve gemeldet. Sie können starten, wenn einer der nominierten Hunde abgemeldet wird (z.B. aufgrund von Läufigkeit oder Verletzung, etc.). Sie werden vom Landesverband aufgeboten. (Details siehe FCI-Reglement Kapitel 4.8 Meldung)
  5. Damit ein Hund teilnehmen kann müssen gemäss dem FCI-Reglement folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Kapitel 4.7.2 Renn- und Coursingvoraussetzungen: Für die FCI-Meisterschaftsrennen sind nur solche Hunde zu melden, die in ihrer Leistung dieser Spitzenkonkurrenz entsprechen. Jeder Verband bestimmt für seinen Bereich, welche Hunde gemeldet werden. Der gemeldete Rennhund muss die beiden letzten Rennen oder Coursings vor Meldeschluss ohne Disqualifikation gelaufen sein. Eine Disqualifikation zwischen Meldeschluss und Meisterschaft schließt eine Teilnahme aus. Für Hunde, die bei einem Rennen nach dem ersten Lauf verletzt und mit tierärztlichem Zeugnis zurückgezogen werden, ist dieses Rennen als gültiger Start zu werten. – Erläuterung: ein Hund muss mindestens 2 Coursings sauber gelaufen sein, wurde ein Hund zurückgezogen aufgrund einer Verletzung (vom Tierarzt bestätigen lassen!) gilt dies als Teilnahme. Der Hund darf vor der Teilnahme nicht disqualifiziert werden. Der Verband (also die IGWR) selektioniert die Hunde. Fehlt einem Hund beim Meldeschluss noch 1 Coursing, kann er dieses nachholen allerspätestens bis zum Meldeschluss des Veranstalters. Dies muss auf der Meldung unbedingt vermerkt werden.
    2. Kapitel 4.7.4 Eigentumswechsel: Bei einem Eigentumswechsel eines Hundes in ein anderes F.C.I.-Land, darf der Hund bei Titelveranstaltungen der F.C.I. nur für das neue Land starten, wenn er mindestens 6 Monate in dem neuen F.C.I.-Land im Zuchtbuch/Register eingetragen ist. – Erläuterung: der Hund muss seit mindestens 6 Monaten im SHSB eingetragen sein. Ob der Hund in der Schweiz oder im Ausland gezüchtet wurde, spielt hingegen keine Rolle.
  6. Die Selektion der Schweiz:
    1. Die Selektion und Anmeldung in der Schweiz erfolgt gemäss nationalem Coursing Reglement Kapitel C 17. „FCI-WELT- UND EUROPAMEISTERSCHAFTEN“.
      1. C 17.1. Startberechtigung: Startberechtigt sind nur Hunde, die ihre letzten zwei Coursings vor Meldeschluss ohne Disqualifikation absolviert haben. Coursings des Vorjahres können berücksichtigt werden. Startberechtigt sind nur Hunde gemäss FCI-Bestimmungen.  – Erläuterung: Die Hunde müssen die (oben beschriebenen) FCI-Bestimmungen erfüllen.
      2. C 17.2. Anmeldung: Der Anmeldung ist eine Kopie der letzten Coursingeintragungen im Hundepass beizulegen. Bei Hündinnen sind die Termine der letzten Läufigkeiten anzugeben. – Erläuterung: Der Meldung (welche online auf der IGWR-Webseite (oder per Post) erfolgt), muss eine Kopie der letzten Resultate im Hundepass mitgegeben werden.
      3. C 17.3. Nomination: Gemäss den FCI-Bestimmungen sowie den Ausführungsbestimmungen des Schweizer Coursingreglements (AC 9.) – Erläuterung: keine.
      4. C 17.4. Selektionsmodus: Für die Selektionswertung werden an jedem Coursing in der Schweiz und an Kombinationscoursings im Ausland Punkte vergeben. Die drei besten Punktzahlen pro Hund kommen in die Gesamtwertung, die von der IGWR bei der Selektion berücksichtigt wird. Je nach Grösse des Teilnehmerfeldes werden gemäss Ausführungsbestimmungen Punkte vergeben. (AC 9) –  Erläuterung: Von jedem Hund werden die drei besten Coursings in der Schweiz (oder in Kombination mit der Schweiz) ermittelt und die erlaufenen Selektionspunkte addiert. So entsteht eine Reihenfolge, nach welcher nominiert wird. Die 6 Hunde mit den meisten Punkten werden nominiert, die restlichen als Reserve gemeldet.
    2. Diese Ausführungsbestimmungen Coursing (hier zum Herunterladen) regelt die Punktevergabe im „AC 9. Selektionspunkte für die FCI-Coursing-Europameisterschaft“, Seite 12, festgelegten Selektionsschema.
      1. AC 9.1. Selektionsgrundlagen: Voraussetzung zu Punktevergabe: Selektionspunkte werden nur an Coursings in der Schweiz, die unter dem Patronat der IGWR durchgeführt werden oder im Ausland bei Kombinationsveranstaltungen mit der Schweiz vergeben. Die Zeitspanne der Punktevergabe liegt zwischen den schweizerischen Meldeschlussdaten. Selektionscoursings In die Selektionswertung aufgenommen werden diejenigen Coursings, welche zwischen dem Meldeschluss der vorjährigen und dem Meldeschluss der aktuellen Veranstaltung stattfinden. – Erläuterung: zur Selektion gewertet werden alle Coursings, welche zwischen dem Meldeschluss des Vorjahres und aktuellen Meldeschluss in der Schweiz oder an einem Kombinations-Coursing im Ausland (z.B. Eurocup 2016) gelaufen wurden. Im Ausland gelaufene, geltende Coursings sind auf der Meldung besonders zu vermerken, damit sie nicht ‚vergessen‘ gehen! Ein Coursing im Ausland, z.B. das Coursing im Höchsten oder im Stubaital, gelten also für die 2 notwendigen Coursings, aber geben keine Selektionspunkte.
      2. AC 9.2 Punktevergabe: Wieviele Punkte ein Hund erhält ist in der Tabelle zu entnehmen und hängt von dem Rang und der Anzahl teilnehmender Hunde in seiner Klasse ab. Wichtig: ein Hund kann mit 0 Selektionspunkten starten, wenn in seiner Klasse weniger als 7 Hunde gemeldet werden und er kann als Reserve-Hund geführt werden, wenn es mehr als 6 Hunde hat.
  7. Die Schweizer Ausschreibung wird auf dieser Seite veroeffentlicht. Diese ist verbindlich für Hunde, welche für die Schweiz starten. Gleichzeitig wird das Schweizer-Meldeportal eröffnet. Alle Schweizer-Besitzer melden ihre Hunde an und schicken eine Kopie des Hundepasses ein. Esther Bühler berechnet die Selektionspunkte. Die Nominiationsliste wird veröffentlicht und alle Teilnehmer der nominierten Hunde erhalten eine Nominationsbestätigung und bezahlen das Meldegeld an die IGWR.
  8. Das Meldegeld verfällt, falls der Hund zurückgezogen wird. Ist ein Reservehund vorhanden, wird dieser von der IGWR aufgeboten (ebenfalls nach Reihenfolge der Selektionspunkte). Der Besitzer des Reservehundes muss kein Startgeld bezahlen, da er den bereits bezahlten Platz eines nominierten Hundes einnimmt.