Die FCI hat folgende Nachricht publiziert:
Die Covid-19-Pandemie dürfte unsere Länder noch eine Zeitlang betreffen, und zwar je nach Land mehr oder weniger stark.
Vor diesem Hintergrund hat der FCI-Vorstand im Hinblick auf die erneute Förderung der internationalen CACIB-Ausstellungen bzw. der internationalen Arbeitsprüfungen der FCI und zur Unterstützung ihrer Veranstalter in voller Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzgebungen, Folgendes beschlossen:
- 1. Da die Richter möglicherweise zögern, ins Ausland zu reisen oder daran gehindert sein könnten, besteht die Möglichkeit, internationale CACIB-Ausstellungen der FCI und internationale Arbeitsprüfungen der FCI nur mit Richtern von der Richterliste des veranstaltenden Mitglieds oder Vertragspartners durchzuführen.
- 2. Da sich die nationalen Gesetzgebungen in Zukunft hinsichtlich der Organisation von Großveranstaltungen als sehr streng erweisen könnten, ist es zulässig, internationale CACIBAusstellungen der FCI durchzuführen, ohne dass ein Wettbewerb im Hauptring (BIG, BIS usw.) stattfindet. Jedoch MUSS das Richten der Rassen (mit CACIB-Vergabe) organisiert werden.
- 3. Die Veranstalter aller internationalen CACIB-Ausstellungen und Arbeitsprüfungen der FCI sind verpflichtet, bei der Organisation eines internationalen FCI-Wettbewerbs mindestens die nationalen Vorschriften bezüglich der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten (physische Distanz, Mund- und Nasenschutz usw.).
Die oben genannten Beschlüsse gelten ab dem Veröffentlichungsdatum dieses Zirkulars und bleiben bis zum 31. Dezember 2020 anwendbar.