CACIL-CSS Lizenzen

Die aktuelle Liste der Hunde pro Lizenz finden Sie hier: CACL/CACIL Liste.

Seit einiger Zeit ist das «FCI-Reglement für Internationale Windhund-Rennen und -Coursings» auch in deutscher Sprache vorhanden (siehe fci.be). Dieses neue Reglement tritt ab 1.1.2022 in Kraft. Die be-deutendsten Änderungen gegenüber dem bisherigen internationalen Reglement sind bestimmt

  • das Wegfallen der Messungen von Whippets und italienischen Windspielen,
  • die Einführung von zwei verschiedenen Klassen für alle Rassen (CACIL-Klasse und CSS-Klasse).

Was heisst dies nun für Sie, liebe Renn- und Coursingteilnehmerinnen und -teilnehmer an internationalen Veranstaltungen, ganz konkret?

Startbedingungen für die FCI-CACIL-Klasse (FCI-Reglement, Punkt. 1.4)

Alle Windhundrassen (Gruppe 10) sind zugelassen. Die Hunde werden in zwei (2) verschiedene Klassen unterteilt. Die FCI-CACIL-Klasse und die CSS-Klasse. Startanforderungen siehe § 1.4.2/8. Hunde, die in der CSS-Klasse starten, können keine FCI-CACIL-Anwartschaften erhalten. Der Hund, der die Qualifikation der FCI- CACIL-Klasse erfüllt (CACIL-Lizenz), kann nicht an der CSS-Klasse teilnehmen.

Rassen aus Gruppe 5 (beschränkt auf: Pharaoh Hound (248), Cirneco dell’Etna (199), Podenco Ibicenco (89) und Podenco Canario (329) haben bei internationalen Renn-/Coursingveranstaltungen nur die Zulassung für die Teilnahme an der CSS-Klasse.


Für die Teilnahme an der FCI-CACIL-Klasse muss der Hund eine FCI-CACIL- Lizenz haben. Diese Lizenz muss vom NHV ausgegeben werden, der folgende Voraussetzungen bestätigt:

  • beginnend ab dem Alter von 12 Monaten mindestens ein (1) „Sehr gut“ (in einer beliebigen Klasse) in einer nationalen CAC-Hundeausstellung oder einer internationalen FCI-CACIB- Hundeausstellung
  • mindestens ein (1) „Sehr gut“ in den folgenden Klassen: Zwischen-, Offene-, Gebrauchshunde- oder Championklasse in einer internationalen FCI-CACIB-Hundeausstellung

Die beiden jeweiligen Formwertrichter müssen eine unterschiedliche Nationalität haben.

Übergangsregelung: Bis 31.12.2022 ist die Voraussetzung für die FCI- CACIL-Klasse mindestens ein (1) „Sehr gut“ in folgenden Klassen: Zwischen-, Offene-, Gebrauchshunde- oder Championklasse in einer internationalen FCI-CACIB-Hundeausstellung. Für Hunde, die noch keine CACIL-Lizenz haben muss die Ausstellungsbewertung bei jeder Anmeldung zu einer FCI-CACIL-Veranstaltung eingesandt werden.

9. Startbedingungen für die CSS-Klasse: Für die Teilnahme an der CSS-Klasse muss der Hund eine CSS-Lizenz haben. Diese Lizenz muss vom NHV erstellt werden. Bewertungen von Hundeausstellungen sind nicht erforderlich.

Für Sie, liebe Windhundfreunde, gilt Folgendes:

  1. Ich habe einen lizenzierten Hund, der den Ausstellungsnachweis bereits erbracht hat und darum auf der «CACIL-Liste» der IGWR ist.

Ich schicke meine Lizenzkarte(n) an die Hundepassstelle und beantrage eine CACIL- oder eine CSS-Lizenz, resp. Lizenzen. Das Einsenden des Ausstellungsnachweises ist nicht nötig.

Achtung: DER SPÄTERE UMTAUSCH EINER CACIL-LIZENZ IN EINE CSS-LIZENZ ODER UMGEKEHRT IST ERST AUF ENDE JAHR WIEDER MÖGLICH!

  • Ich habe einen lizenzierten Hund, der den Ausstellungsnachweis erbracht hat und noch nicht auf der «CACIL-Liste» der IGWR ist.

Ich schicke meine Lizenzkarte(n) zusammen mit einer Kopie des Ausstellungsnachweises an die Hundepassstelle und beantrage eine CACIL- oder eine CSS-Lizenz, resp. Lizenzen.

Achtung: DER SPÄTERE UMTAUSCH EINER CACIL-LIZENZ IN EINE CSS-LIZENZ ODER UMGEKEHRT IST ERST AUF ENDE JAHR WIEDER MÖGLICH!

  • Ich habe einen lizenzierten Hund, der den Ausstellungsnachweis nicht erbracht hat.

Ich schicke meine Lizenzkarte(n) an die Hundepassstelle und beantrage eine CSS-Lizenz, resp. Lizenzen.

Falls der Ausstellungsnachweis später erbracht wird, kann die CSS-Lizenz dann zusammen mit einer Kopie des Ausstellungsnachweises bei der Hundepassstelle allenfalls in eine CACIL-Lizenz umgewandelt werden.

  • Ich habe einen Hund, der die Lizenzprüfung absolvieren wird und der den Ausstellungsnachweis bereits erbracht hat.

Ich beantrage bei der Hundepassstelle eine CACIL- oder eine CSS-Lizenz. Dazu ist das Einsenden einer Kopie des Ausstellungsnachweises erforderlich.

Achtung: DER SPÄTERE UMTAUSCH EINER CACIL-LIZENZ IN EINE CSS-LIZENZ ODER UMGEKEHRT IST ERST AUF ENDE JAHR WIEDER MÖGLICH!

  • Ich habe einen Hund, der die Lizenzprüfung absolvieren wird und der den Ausstellungsnachweis nicht erbracht hat.

Ich beantrage bei der Hundepassstelle eine CSS-Lizenz.

Falls der Ausstellungsnachweis später erbracht wird, kann die CSS-Lizenz dann zusammen mit einer Kopie des Ausstellungsnachweises bei der Hundepassstelle allenfalls in eine CACIL-Lizenz umgewandelt werden.

Diese Regelung gilt nur, wenn Sie mit Ihrem Hund an internationalen Coursings oder Rennen teilnehmen wollen.

Für die Teilnahme an nationalen Rennen oder Coursings genügt die bisherige Lizenz; weder eine CACIL- noch eine CSS-Lizenz ist erforderlich.

Senden Sie also Ihre Unterlagen an die Hundepassstelle (Frau Helena Thum, Weingartenstrasse 16, 3367 Thörigen). Am einfachsten und schnellsten geht es, wenn Sie ein (vorzugsweise frankiertes) Rückantwort-couvert beilegen.