23. Juli 2022 23:57 | Aktuelles / News, Allgemein

Anpassungen Ausführungsbestimmungen

An der heutigen Präsident:innen- und Renn-/Coursing-Leiter:innen Sitzung wurden die Termine 2023 festgelegt.

Ebenso wurden die angepassten Ausführungsbestimmungen besprochen. Die Anpassungen treten per sofort in Kraft und sind unter Nationale Reglemente zum Herunterladen verfügbar.

Relevant für die Teilnehmer:innen sind folgende Änderungen:

Die Bezeichnungen der Sanktionen beim Coursing (AC 6) und Rennen (AR 3) wurden an das FCI Reglement angeglichen. Neu ersetzt „Dismiss“ (kurz: DISM) das bisherige „nicht durch“ (kurz: n.d.) und „nicht am Start“ (kurz: n.a.S.). Dismiss bedeutet „abgewiesen“, resp. aus dem Rennen entlassen.

Die Bezeichnung „Disqualifikation“(kurz: DISQ) bleibt unverändert.

Die Kriterien der Sanktionen und deren Auswirkungen bleiben unverändert.

Neu wird eine erste Disqualifikation im Kalenderjahr direkt vom Veranstalter in der Lizenzkarte eingetragen; die Lizenz geht in diesem Fall sofort an die Besitzer:in zurück und wird nicht mehr an die Hundepassstelle eingeschickt. Bei einer erneuten Disqualifikation im selben Jahr wird die Lizenzkarte vom Veranstalter eingezogen und an die Hundepassstelle eingeschickt.

Zudem gibt es in den Ausführungsbestimmungen beim Coursing und Rennen zwei neue (ebenfalls identisch formulierte) Artikel.

Der Artikel zur CACIL und CSS Lizenz Ausgabe (AC 12 und AR 13) regelt, wie in der Schweiz die CACIL und CSS Lizenzen vergeben werden. Diese Regelung ist notwendig, da das FCI Reglement die Lizenz-Vergabe an die Landesorganisationen delegiert.

Der Artikel zu den Minderrassen (AC 14 und AR 14) regelt, welche Hunde/Klassen als „Minderrassen“ definiert und somit in einem vereinfachten Verfahren für Meisterschaften nominiert werden.

In den Coursing Ausführungsbestimmungen regelt zudem neu der AC 13 die Vergabe der Coursing-Hasenzieher-Lizenz, welche vom neuen FCI Reglement vorgeschrieben wird. In der Schweiz erhalten die erfahrenen Coursing-Hasenzieher diese Lizenz und die Ausbildung/Lizenzvergabe an neue Hasenzieher wird per 2023 im Funktionärsreglement geregelt.

Fragen und Inputs können jederzeit gerne an info@igwr.ch gemeldet werden.