„Präsidentenbrief“ (4/2021) (als PDF hier herunterladbar)
Liebe Leserinnen und Leser
Schon neigt sich die Renn- und Coursingsaison 2021 wieder ihrem Ende entgegen. Corona hat uns auch in diesem Jahr an unseren Veranstaltungen begleitet, doch dürfen wir feststellen, dass unsere Events gröss-tenteils, wenn auch mit einigen Einschränkungen, durchgeführt werden konnten.
Über das erfolgreiche Abschneiden unserer kleinen Schweizer Delegation bei den Bahn-Europameister-schaften vom 1. – 5. September im deutschen Münster haben wir berichtet. Wesentlich mehr Schweizer Teilnehmer (56 Hunde + 5 Reserve-Hunde) durften zu den Coursing-Europameisterschaften vom 21. – 24. Oktober im holländischen Een gemeldet werden. Auch diesen Hunden wünschen wir viel Erfolg.
Bereits der Vergangenheit gehören die Schweizer Coursing-Meisterschaften an. Der SWRV organisierte das diesjährige Titelrennen perfekt und führte dies in würdigem Rahmen problemlos durch. Ganz herzlichen Dank an die Coursingleiterin, Marta Sevellec, und ihr grossartiges Team! Herzlichen Glückwunsch bei dieser Gelegenheit an alle Coursing-Schweizermeister 2021!
An seiner Sitzung vom 22. September sichtete der IGWR-Vorstand die eingegangenen Anregungen, Bemer-kungen und Vorschläge zur Überarbeitung der Schweizer Reglemente und Ausführungsbestimmungen und erarbeitete die «Version 2», die Sie Ihnen, sehr verehrte Leserinnen und Leser, nun zur zweiten und letz-ten Vernehmlassung unterbreitet und zu der Sie wiederum zu Kommentaren, Einwänden und weiteren Vor-schlägen eingeladen sind. Vielen Dank für Ihre aktive Mitarbeit Der weitere Zeitplan für die Überarbeitung der nationalen Bestimmungen sieht wie folgt aus:
Bis 30. Oktober 2021: Vernehmlassung «Version 2»
1. November 2021: Sitzung des IGWR-Vorstandes
Freitag, 3. Dezember 2021: IGWR-Delegiertenversammlung 2/2021
Damit dürfte sich der ehrgeizige Fahrplan, den sich der IGWR-Vorstand in dieser Angelegenheit gegeben hat, in Tat umsetzen lassen, sodass zusammen mit der In-Kraft-Setzung des neuen internationalen Regle-ment der FCI ab 1. Januar 2022 auch die nationalen Reglemente und Ausführungsbestimmungen zur An-wendung gelangen können.
Mit den besten Wünschen und freundlichen Grüssen
Walter Brändle Bergdietikon, 3. Oktober 2021
IGWR-Präsident