11. Dezember 2021 20:20 | Aktuelles / News, Allgemein

„Präsidentenbrief“ (5/2021)

Als PDF herunterladen: Präsidentenbriefe

Liebe Leserinnen und Leser

Am 26. September orgnisierte der SWRV die Coursing-Schweizermeisterschaft 2021. Es war ein ausge-zeichnet vorbereiteter und in würdigem Rahmen problemlos durchgeführter Anlass. Besten Dank dem Rif-ferswiler Team und allen Helferinnen und Helfern! Den Schweizermeistern 2021 gratulieren wir an dieser Stelle nochmals ganz herzlich.

Über das erfolgreiche Abschneiden der Schweizer Hunde bei den Coursing-Europameisterschaften vom 21.-24. Oktober 2021 in Ronostrand (NL) haben wir an anderer Stelle berichtet.

Alexandra Bieri wurde vom IGWR-Vorstand auf Gesuch der OWF hin zur Coursingrichter-Anwärterin ernannt. Wir wünschen Alexandra viel Erfolg auf ihrem Ausbildungsweg und danken ihr herzlich für ihren Einsatz.

Seit einiger Zeit ist das «FCI-Reglement für Internationale Windhund-Rennen und -Coursings» auch in deutscher Sprache vorhanden (siehe fci.be). Dieses neue Reglement tritt ab 1.1.2022 in Kraft. Die bedeutendsten Änderungen gegenüber dem bisherigen internationalen Reglement sind bestimmt

  • das Wegfallen der Messungen von Whippets und italienischen Windspielen,
  • die Einführung von zwei verschiedenen Klassen für alle Rassen (CACIL-Klasse und CSS-Klasse).

Was heisst dies nun für Sie, liebe Renn- und Coursingteilnehmerinnen und -teilnehmer an internationalen Veranstaltungen, ganz konkret?

Startbedingungen für die FCI-CACIL-Klasse (FCI-Reglement, Punkt. 1.4)

Alle Windhundrassen (Gruppe 10) sind zugelassen. Die Hunde werden in zwei (2) verschiedene Klassen unterteilt. Die FCI-CACIL-Klasse und die CSS-Klasse. Startanforderungen siehe § 1.4.2/8. Hunde, die in der CSS-Klasse starten, können keine FCI-CACIL-Anwartschaften erhalten. Der Hund, der die Qualifikation der FCI- CACIL-Klasse erfüllt (CACIL-Lizenz), kann nicht an der CSS-Klasse teilnehmen.

Rassen aus Gruppe 5 (beschränkt auf: Pharaoh Hound (248), Cirneco dell’Etna (199), Podenco Ibicenco (89) und Podenco Canario (329) haben bei internationalen Renn-/Coursingveranstaltungen nur die Zulassung für die Teilnahme an der CSS-Klasse.


Für die Teilnahme an der FCI-CACIL-Klasse muss der Hund eine FCI-CACIL- Lizenz haben. Diese Lizenz muss vom NHV ausgegeben werden, der folgende Voraussetzungen bestätigt:

  • beginnend ab dem Alter von 12 Monaten mindestens ein (1) „Sehr gut“ (in einer beliebigen Klasse) in einer nationalen CAC-Hundeausstellung oder einer internationalen FCI-CACIB- Hundeausstellung
  • mindestens ein (1) „Sehr gut“ in den folgenden Klassen: Zwischen-, Offene-, Gebrauchshunde- oder Championklasse in einer internationalen FCI-CACIB-Hundeausstellung

Die beiden jeweiligen Formwertrichter müssen eine unterschiedliche Nationalität haben.

Übergangsregelung: Bis 31.12.2022 ist die Voraussetzung für die FCI- CACIL-Klasse mindestens ein (1) „Sehr gut“ in folgenden Klassen: Zwischen-, Offene-, Gebrauchshunde- oder Championklasse in einer internationalen FCI-CACIB-Hundeausstellung. Für Hunde, die noch keine CACIL-Lizenz haben muss die Ausstellungsbewertung bei jeder Anmeldung zu einer FCI-CACIL-Veranstaltung eingesandt werden.

9. Startbedingungen für die CSS-Klasse: Für die Teilnahme an der CSS-Klasse muss der Hund eine CSS-Lizenz haben. Diese Lizenz muss vom NHV erstellt werden. Bewertungen von Hundeausstellungen sind nicht erforderlich.

Für Sie, liebe Windhundfreunde, gilt Folgendes:

  1. Ich habe einen lizenzierten Hund, der den Ausstellungsnachweis bereits erbracht hat und darum auf der «CACIL-Liste» der IGWR ist.

Ich schicke meine Lizenzkarte(n) an die Hundepassstelle und beantrage eine CACIL- oder eine CSS-Lizenz, resp. Lizenzen. Das Einsenden des Ausstellungsnachweises ist nicht nötig.

Achtung: DER SPÄTERE UMTAUSCH EINER CACIL-LIZENZ IN EINE CSS-LIZENZ ODER UMGEKEHRT IST ERST AUF ENDE JAHR WIEDER MÖGLICH!

  • Ich habe einen lizenzierten Hund, der den Ausstellungsnachweis erbracht hat und noch nicht auf der «CACIL-Liste» der IGWR ist.

Ich schicke meine Lizenzkarte(n) zusammen mit einer Kopie des Ausstellungsnachweises an die Hundepassstelle und beantrage eine CACIL- oder eine CSS-Lizenz, resp. Lizenzen.

Achtung: DER SPÄTERE UMTAUSCH EINER CACIL-LIZENZ IN EINE CSS-LIZENZ ODER UMGEKEHRT IST ERST AUF ENDE JAHR WIEDER MÖGLICH!

  • Ich habe einen lizenzierten Hund, der den Ausstellungsnachweis nicht erbracht hat.

Ich schicke meine Lizenzkarte(n) an die Hundepassstelle und beantrage eine CSS-Lizenz, resp. Lizenzen.

Falls der Ausstellungsnachweis später erbracht wird, kann die CSS-Lizenz dann zusammen mit einer Kopie des Ausstellungsnachweises bei der Hundepassstelle allenfalls in eine CACIL-Lizenz umgewandelt werden.

  • Ich habe einen Hund, der die Lizenzprüfung absolvieren wird und der den Ausstellungsnachweis bereits erbracht hat.

Ich beantrage bei der Hundepassstelle eine CACIL- oder eine CSS-Lizenz. Dazu ist das Einsenden einer Kopie des Ausstellungsnachweises erforderlich.

Achtung: DER SPÄTERE UMTAUSCH EINER CACIL-LIZENZ IN EINE CSS-LIZENZ ODER UMGEKEHRT IST ERST AUF ENDE JAHR WIEDER MÖGLICH!

  • Ich habe einen Hund, der die Lizenzprüfung absolvieren wird und der den Ausstellungsnachweis nicht erbracht hat.

Ich beantrage bei der Hundepassstelle eine CSS-Lizenz.

Falls der Ausstellungsnachweis später erbracht wird, kann die CSS-Lizenz dann zusammen mit einer Kopie des Ausstellungsnachweises bei der Hundepassstelle allenfalls in eine CACIL-Lizenz umgewandelt werden.

Diese Regelung gilt nur, wenn Sie mit Ihrem Hund an internationalen Coursings oder Rennen teilnehmen wollen.

Für die Teilnahme an nationalen Rennen oder Coursings genügt die bisherige Lizenz; weder eine CACIL- noch eine CSS-Lizenz ist erforderlich.

Senden Sie also Ihre Unterlagen an die Hundepassstelle (Frau Helena Thum, Weingartenstrasse 16, 3367 Thörigen). Am einfachsten und schnellsten geht es, wenn Sie ein (vorzugsweise frankiertes) Rückantwortcouvert beilegen.

Die Schweizer Reglemente (Coursing- und Rennreglemente sowie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen) hat die IGWR den Vereinen und auch Ihnen als Coursing- und Rennteilnehmerinnen und -teilnehmern in zwei Vernehmlassungen zur Diskussion unterbreitet. Alle eingegangenen Vorschläge wurden an der IGWR-Delegiertenversammlung am 3. Dezember eingehend beraten und entschieden. Die überarbeiteten Coursing- und Rennreglemente werden nun dem Zentralvorstand der SKG zur Genehmigung vorgelegt. Die Arbeiten an den Ausführungbestimmungen zum Rennreglement konnten ebenfalls abgeschlossen werden, und die Ausführungsbestimmungen zum Coursingreglement werden von den IGWR-Delegierten an einer zusätzlichen Sitzung am 28. Januar 2022 zu Ende beraten.

Anlässlich der IGWR-Delegiertenversammlung vom 3. Dezember wurde das Gesuch des SCOW (Schweizer Club orientalischer Windhunde) um Aufnahme in die IGWR ohne Neinstimme angenommen. Herzlich willkommen, SCOW, in der IGWR!

Ich möchte es nicht unterlassen, den IGWR-Delegierten und meinen Vorstandskolleginnen und -kollegen für die angenehme, aktive und sachliche Mitarbeit bei der vierstündigen IGWR-DV 2/2021 zu danken.

Nun wünsche ich Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihren Vierbeinern eine stressfreie Adventszeit, ruhige Weihnachten, einen guten Rutsch ins neue Jahr und für 2022 nur das Beste.

Walter Brändle                                                                          

Bergdietikon, 4. Dezember 2021

IGWR-Präsident