25. Juli 2018 22:25 | Aktuelles / News, Allgemein

Änderungen des Renn-/Coursingreglementes

Hinweis: Das neue Reglement wird in den nächsten Tagen als PDF zum Herunterladen parat sein. 

Am 1. August 2018 treten die folgenden anlässlich der IGWR-Delegiertenversammlung 2018 beschlossenen, in der Zwischenzeit vom Zentralvorstand der SKG genehmigten Äderungen in Kraft:

Lizenzen (Rennreglement R 3.2./Cousingreglement C 3.2.)

Einzellauf

Der Einzellauf wird für alle Rassen über eine Distanz von 280 – 480 Metern gezogen.  

Begleithunde

Die Begleithunde müssen nicht zwingend im Besitz einer gültigen Renn-/Coursing-lizenz sein, jedoch das Mindestalter für die Teilnahme an Rennen/Coursings gemäss Punkt 1.4.2 des FCI-Reglementes für internationale Windhund-Rennen und -Cour-sings erreicht haben. Anlässlich der Lizenzprüfung muss darum eine Kopie des Stammbaums oder der Impfausweis der Begleithunde vorgewiesen werden.

Schauläufe (R. 6.3.)

Schauläufe können im Hundepass eingetragen werden, sind aber klar als solche zu kennzeichnen. Es werden keine Hunde disqualifiziert. Schauläufe gelten nicht als Selektionsrennen für Meisterschaften.

FCI – Welt- und Europameisterschaften (R 9./C 17)

Selektionsmodus

Für die Selektionswertung werden an jedem Rennen/Coursing in der Schweiz und an den ausländischen nach FCI-Reglement durchgeführten internationalen Rennen/ Coursings Punkte vergeben. Die vier besten Punktzahlen pro Hund kommen in die Gesamtwertung, die von der IGWR bei der Selektion berücksichtigt wird. Davon dürfen maximal 2 ausländische nach FCI-Reglement durchgeführte internationale Rennen/Coursings berücksichtigt werden.

 

wabrä/24.7.2018