Das übergeordnete internationale FCI-Reglement regelt die Mindestanzahl von Hunden an einem Rennen: Damit eine Teilnahme als reguläres Rennen gewertet wird, müssen mindestens drei Hunde einer Rasse teilnehmen. (Grundlage: FCI Reglement 2.1.2)

Nehmen weniger als drei Hunde teil, gilt dies immer als Schaulauf. (Grundlage: Schweizer Rennreglement R 6.3).
In der aktuellen Version des Schweizer Rennreglements wurde versehentlich die Definition eines Schaulaufes vom Coursing verwendet. Beim Coursing ist die Mindestanzahl zwei Hunde. Das Rennreglement wird rasch möglichst angepasst, um diesen Fehler zu korrigieren.
Korrekte Formulierung R 6.3 in Rot hervorgehoben:

