Schweizer Champion Anwartschaften CACL

Im Rennreglement (IGWR_Rennreglement-2015) Artikel R 10. Titel „Schweizer Renn-Champion“ resp. im Coursingreglement (IGWR_Coursingreglement_2015) Artikel C 18. Titel „SCHWEIZER COURSING-CHAMPION“ ist geregelt, wie ein Hund einen Schweizer Champion Titel erlangen kann.

Anwartschaften werden an allen CACL Rennen/Coursings vergeben, sofern die entsprechenden Bestimmungen (vorallem in Bezug auf Meldezahlen) erfüllt sind.

Der Besitzer muss bei der Anmeldung angeben, ob sein Hund um die Antwartschaft laufen soll. Nur dann kann der Hund das CACL erhalten.

Bei der ersten Teilnahme um das CACL ist dem Veranstalter ein Ausstellungsbericht einer Schweizer Ausstellung ab Zwischenklassen mit mindestens einem SG einzureichen. Der Veranstalter prüft diesen und meldet den Hund danach an Helena Thum zur Aufnahme auf der CACL Liste.  Der Besitzer kann den Hund auch selber mit dem Formular melden und den Nachweis direkt einreichen.

Damit der Nachweis nicht jedes Mal erneut eingereicht werden muss, wird die CACL Liste geführt.

Wichtig: Hunde auf der Liste müssen beim CACL Bewerb keinen Ausstellungsausweis mehr einreichen, aber sich weiterhin auf der Anmeldung darum bewerben.

Hat der Hund die notwendige Anzahl CACLs erlaufen, sendet der Besitzer diese zusammen mit den Angaben zum Hund an den IGWR Präsidenten. Dieser prüft die Unterlagen und leitet sie an die SKG weiter, welche den Titel vergibt.

Alle Champions werden auf der IGWR Championsseite geführt und jeder Champion kann mit Foto dort vorgestellt werden.